Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist in Deutschland seit 01.05.2004 gesetzlich verankert. In Österreich gibt es zwar keine gesetzliche Regelung zum BEM, dafür aber großes Interesse in Wirtschaft und Politik.
Ziel des BEM ist es, Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der betroffenen Person zu erhalten. Dazu werden strukturelle Maßnahmen durch das Personalmanagement getroffen und Vorgehensweisen im Unternehmen implementiert.
Das Betriebsservice für Arbeit & Behinderung berät Unternehmen bei der Implementierung und Umsetzung von BEM. Mehr Infos unter: www.bem-austria.at